Information für Betreiber von raumlufttechnischen Anlagen und zum
Thema Facility Management (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe, „Handbuch betriebliche Pandemieplanung“, 2.Aufl.)

  • Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) weiter betreiben
    Gut gewartete Belüftungs- und Klimaanlagen sollten in der Pandemie
    weiter betrieben und nicht abgeschaltet werden. Häufig sind Räume, die
    über eine RLT-Anlage belüftet werden, nicht oder schlecht auf andere
    Weise zu lüften. Das Abschalten der RLT-Anlage führt zu einer höheren
    Virenkonzentration in einem Raum, in dem sich eine Person aufhält, bei
    der die Krankheit beginnt und die deshalb Viren durch Tröpfchen und
    Aerosole streut. Andere Personen können sich dann auch ohne nahen
    Kontakt leichter infizieren. Eine gut gewartete RLT filtert die Luft und
    setzt zusätzlich die Virenkonzentration durch Verdünnung stark herab.
    Durch Erhöhung des Luftaustausches kann der Verdünnungseffekt vergrößert werden.
  • Aufrechterhaltung der Gebäudetechnik
    Die Gebäudetechnik erfordert unter Umständen die Aufrechterhaltung
    eines „Minimalbetriebes“. Insbesondere raumlufttechnische Anlagen
    (RLT) müssen auf ihre technische Sicherheit und die Einhaltung
    hygienischer Standards geprüft werden. Eine gründliche Wartung mit
    der Beseitigung von Mängeln bietet sich in Pandemiephase 4 an. Sind
    diese ausreichend erfüllt, können sie weiter betrieben werden.
    Die Notstromversorgung des Rechenzentrums und des Backup-
    Zentrums muss regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin geprüft
    werden. Für einen Dieselgenerator sollte ein ausreichender Treibstoffvorrat
    vorgehalten werden, da es in der Pandemiephase zu Treibstoff-
    Lieferengpässen kommen kann.