Information für Betreiber von raumlufttechnischen Anlagen und zum
Thema Facility Management (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe, „Handbuch betriebliche Pandemieplanung“, 2.Aufl.)
- Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) weiter betreiben
Gut gewartete Belüftungs- und Klimaanlagen sollten in der Pandemie
weiter betrieben und nicht abgeschaltet werden. Häufig sind Räume, die
über eine RLT-Anlage belüftet werden, nicht oder schlecht auf andere
Weise zu lüften. Das Abschalten der RLT-Anlage führt zu einer höheren
Virenkonzentration in einem Raum, in dem sich eine Person aufhält, bei
der die Krankheit beginnt und die deshalb Viren durch Tröpfchen und
Aerosole streut. Andere Personen können sich dann auch ohne nahen
Kontakt leichter infizieren. Eine gut gewartete RLT filtert die Luft und
setzt zusätzlich die Virenkonzentration durch Verdünnung stark herab.
Durch Erhöhung des Luftaustausches kann der Verdünnungseffekt vergrößert werden. - Aufrechterhaltung der Gebäudetechnik
Die Gebäudetechnik erfordert unter Umständen die Aufrechterhaltung
eines „Minimalbetriebes“. Insbesondere raumlufttechnische Anlagen
(RLT) müssen auf ihre technische Sicherheit und die Einhaltung
hygienischer Standards geprüft werden. Eine gründliche Wartung mit
der Beseitigung von Mängeln bietet sich in Pandemiephase 4 an. Sind
diese ausreichend erfüllt, können sie weiter betrieben werden.
Die Notstromversorgung des Rechenzentrums und des Backup-
Zentrums muss regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin geprüft
werden. Für einen Dieselgenerator sollte ein ausreichender Treibstoffvorrat
vorgehalten werden, da es in der Pandemiephase zu Treibstoff-
Lieferengpässen kommen kann.